Gründung einer Firma in England
Die Gründung einer Firma in England, sei es eine englische Limited oder schottische Limited Partnership, ist wesentlich einfacher als zum Beispiel eine GmbH Gründung in Europa.
Englische Limited
Einfache Gründung: Die Online Gründung einer englischen Limited dauert nur wenige Stunden. Kein Notarbesuch, keine Reise nach England notwendig. |
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Ein-Mann-Limited möglich: Zur Limited Gründung wird lediglich eine natürliche Person ab 18 Jahre - gleichgültig welcher Nationalität und wo in der Welt wohnhaft - benötigt. |
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Keine anonyme Gründung: Seit Änderung des Companies Act sind Treuhand - Limited Gründungen nicht mehr möglich. |
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Niedriges Stammkapital: Um eine englische Limited zu gründen bedarf es lediglich einer Mindesteinlage von 1 GBP (ca. 1,10 EUR). |
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Haftungsbeschränkung: Die persönliche Haftung der Ltd Gründer über das Firmenvermögen hinaus ist ausgeschlossen. |
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Einfache Verwaltung: Abberufung / Neuernennung von Firmenvertretern, Sitzverlagung, Aktienübertragung und Namensänderung einer Limited ist ohne Notar möglich. |
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Jährlicher Verwaltungsaufwand: Als Kapitalgesellschaft muß die englische Limited alljährlich eine Bilanz und einen Annual Return einreichen, auch wenn sie nur im Ausland tätig ist. |
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Eine
englische Limited ist das Gegenstück zur
GmbH. Die Limited ist die am Weitesten verbreitete Firmenform in England und weltweit. Auf dem englischen Companies Act, basieren die Firmengesetzgebungen vieler Länder, insbesondere ehemaliger und bestehender britischer Kolonien sowie den meisten Commonwealth Staaten. Somit ist die englische Limited seit 1844 weltbekannt und international anerkannt.
Schottische Limited Partnership
Einfache Gründung: Die Gründung einer schottischen Limited Partnership kann online bestellt werden. Da unterschriebenen Gründungsdokumente in England eingereicht werden müssen dauert die Gründung in der Regel ca. 14 Tage. |
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Firmenstruktur: Die schottische Limited Partnership besteht aus zwei Partnern, dem (haftenden) General Partner und dem nur bis zur Höhe seiner Einlage haftenden Limited Partner. |
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Juristische Personen als Partner erlaubt: Im Unterschied zur Limited können die Partner einer schottische Limited Partnership auch ausschließlich aus juristischen Personen (Firmen) bestehen. |
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Anonyme Gründung: Richtig strukturiert kann eine schottische Limited Partnership völlig anonym gegründet werden. |
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Keine Mindesteinlage: Die Einlage kann nach freiem Ermessen der Partner erbracht werden, entweder durch Barmittel, Sachwerte oder Services. |
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Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Limited Partner ist auf die Höhe deren Einlage beschränkt. Eine persönliche Haftung ist ausgeschlossen. |
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Minimaler Verwaltungsaufwand: Sofern die Gesellschaftsstruktur unverändert bleibt, muß eine schottischen Limited Partnership keinerlei Jahresberichte einreichen. |
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Keine Körperschaftssteuer / Bilanz: Als fiskalisch transparente Firmenform unterliegt die schottische Limited Partnership weder der Körperschaftssteuer noch der Bilanzabgabepflicht. |
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Die Firmengesetzgebung für schottische Limited Partnerships ist über ein Jahrhundert alt. Im Gegensatz zu in England & Wales gegründeten LLP's (Limited Liability Partnership) verfügt eine
schottische Limited Partnership über eigenständige Rechtspersönlichkeit; was sie zur idealen Gesellschaftsform für Investments jeder Art bzw. zur Verwaltung des eigenen Vermögens macht.
England als Standort für EU Firmengründung
Als EU Land verfügt Großbritannien über eine bewährte Firmengesetzgebung. London und Schottland sind weltweit bekannt. Durch Gründung einer englischen oder schottischen Firma kann der Unternehmer eine gewisse Internationalisierung seiner geschäftlichen Aktivitäten erreichen. Im Vergleich zu Kontinentaleuropa genießen Gründer englischer und besonders schottischer Firmen einen besseren Haftungsschutz.
Niederlassungsfreiheit für englische Firma
Der Vorteil einer Firmengründung in England liegt eindeutig darin, daß eine englische Firma weltweit und insbesondere auch innerhalb der EU aktiv werden kann. Die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU wurde richtungsweisend vom Europäischen Gerichtshof entschieden und ist nun von allen EU Ländern umzusetzen. Hier die drei wichtigsten Urteile zum Download:
In England gründen, lokal Geschäfte machen
Ein Unternehmer kann mit seiner englischen Firma ausschließlich in Deutschland, Österreich oder der Schweiz geschäftlich tätig werden. In diesem Fall würde sich nur der formale Sitz (oder Gründungssitz) in Großbritannien, der Ort der geschäftlichen Entscheidungen (und damit auch die steuerliche Veranlagung), jedoch im Heimatland des Unternehmers befinden. Mit einer englischen Limited können ausländische Unternehmer die manchmal komplizieren Gründungs- und Verwaltungsvorschriften ihres Heimatlandes
völlig legal umgehen.