Firmenname englische Limited
Die "Spielregeln" bei Firmennamen für englische Limited's sind recht einfach: Der Firmenname einer LTD muß generell mit entweder mit "Ltd" oder "Limited" (oder deren Equivalent in Walisisch: "Cyfyngedig" bzw. "Cyf" enden. Kein Name darf doppelt im Register vorhanden sein, der Name muss in lateinischer Schrift (aber nicht zwangsläufig in Englisch) geschrieben sein und darf keinen anstößigen oder beleidigenden Charakter haben.
Die "Feinheiten" bei der Limited Namenswahl
Nehmen wir einmal an, der Name
"Hands Limited" ist schon registriert. Würden Sie nun versuchen eine Limited namens
"H and S Limited" oder
"H & S Ltd" zu registrieren, würde die Eintragung wegen Gleichlaut abgelehnt. Die Schreibweise "Ltd" bzw. "Limited" oder Bindestriche etc. sind kein ausreichendes Unterscheidungsmerkmal, ebensowenig Singular und Plural. So würde z.B. der Name
"Auto Ltd" abgelehnt werden, wenn
"Au-tos Ltd" bereits registriert wäre. Über die Toolbox haben Sie Zugriff auf das englische Handelsregister. Dort können Ihren Firmennamen (unverbindlich) prüfen.
Selbstverständlich ist ein detailierter Check Ihres Firmennamens durch Futuramax bei jedem Gründungsauftrag enthalten.
Deutsche Umlaute in Limited Namen
Verwenden Sie bitte
"AE",
"OE",
"UE" und
"SS" statt der deutschen Umlaute
"Ä",
"Ö",
"Ü" und
"ß" wenn sie einen deutschen Namen eintragen möchten. Umlaute (im Übrigen auch französische und z.B. türkische) werden ebenso wie Groß- und Kleinschreibung komplett ignoriert. So würde z.B. der Firmenname
"Ich gründe eine Limited" zu
"ICH GRUNDE EINE LIMITED".
"Sensitive" Limited Namen
National, British, Great Britain oder United Kingdom:
Der Secretary of State benötigt einen Beweis, daß die Firma im Besitz von Briten ist - nebst ausführlicher schriftlicher Erklärung.
Alternative: Die Abkürzungen "GB" oder "UK" erfordern keinerlei Genehmigung.
England, English, Scotland, Scottish, Wales, Welsh, Ireland oder Irish:
Normalerweise erhalten Sie Erlaubnis eines dieser Wörter zu verwenden, wenn Sie nachweisen können, daß die Firma an diesen Orten den Hauptsitz hat oder der Begriff in Ihrem Produkt enthalten ist, z.B.
"Irish Wiskey Ltd".
European:
Namen, die eine Nähe zu Institutionen der Europäischen Union suggerieren sind nicht erlaubt. Besteht tatsächlich eine Verbindung zur EU, muß eine schriftliche Erlaubnis der entsprechenden EU Behörde vorgelegt werden.
International:
Ist ohne Probleme als Präfix für Ltd Namen zu verwenden, wenn nachgewiesen werden kann, daß der größte Teil der Geschäftstätigkeit außerhalb von England stattfindet. Die Firma sollte in mindestens zwei oder mehr Ländern tätig sein.
Holding und Group: Es wird von einer verschachtelten Firmenstruktur ausgegangen, welche durch Handelsregisterauszüge der anderen Firmen nachzuweisen bzw. anzuzeigen ist.
Futuramax kann - prompte Lieferung der notwendigen Informationen durch den Firmengründer vorausgesetzt - eine Firma mit sensitivem Namen registrieren. Hierfür fallen Zusatzkosten von 50.00 EUR + VAT an. Die eigentliche Gründung startet in diesem Fall erst, wenn das notwendige OK vorliegt.
Erlaubnispflichtige Namen / Aktivitäten
Royal, Queen, King, Majesty, Windsor, Prince, Princess:
Erlaubnis für diese Begriffe muß direkt bei der
englischen Krone beantragt werden (Ihre Erfolgsaussichten sind sehr gering!).
Institute, Society, Chartered:
Impliziert Ihre Mitgliedschaft in der Standesvertretung erlaubnispflichtiger Berufe, z.B. "
Institute of Chartered Accountants" (= engl. Steuerberaterkammer). Entsprechende Qualifikation des Gründers ist nachzuweisen.
Police, School, University, Red Cross, Doctor, Dentist, Pharmacy, Olympic, Veterinay, Apothecary, Health Centre, Post Office, Chamber of Commerce:
Eine Erlaubnis der einzelnen Behörden und / oder der Aufsichtsbehörden ist erforderlich.
Stock Exchange, Bank, Insurance, Re- Insurance, Trust, Credit Union, Building Society:
Finanzinstitutionen müssen von der
Financial Services Authority genehmigt werden. Das "nötige Kleingeld" (Kapitaleinlagen meist in Millionenhöhe - englische Pfund versteht sich), einwandfreien Leumund und Schuldenfreiheit sollten Sie natürlich vorweisen können.
Wenn Sie einen dieser Begriffe verwenden wollen, müssen Sie sich vor Firmengründung um eine Genehmigung bemühen. Futuramax kann Sie bei einem solchen Genehmigungsverfahren leider nicht unterstützen, wir gründen jedoch gerne Ihre Firma sobald die Genehmigung vorliegt.
Copyrights Dritter
Bevor Sie sich also für einen Firmennamen entscheiden, sollten Sie sicherstellen
daß nicht schon jemand anderes ein Copyright oder Trademark eingetragen hat. Sicher könnten Sie eine Limited namens
"Harrods Kaufhaus Ltd" gründen, Sie hätten allerdings nicht lange Freude daran. Vielmehr würden Sie sich vermutlich binnen Tagen mit einer millionenteuren Klage der Anwälte des
berühmten Kaufhauses Harrods in London konfrontiert sehen! Über die Toolbox gelangen Sie auf die Website des englischen Patentamts, wo Sie selbst kostenfrei recherchieren können. Wenn Sie eine
verbindliche Aussage zum Thema Copyright benötigen, kontaktieren Sie bitte das Patentamt direkt oder - besser noch - einen spezialisierten Anwalt Ihrer Wahl.