Gründung Schottische Limited Partnership (SLP)
Die schottische Limited Partnership (SLP) ist mit sehr wenig Aufwand zu gründen. Eine LP muß weder eine Bilanz, noch einen Annual Return abgeben und verfügt über separate Rechtspersönlichkeit.
Schottische Limited Partnership Gründungspaket*
Die Gründung einer schottischen Limited Partnership (SLP) kann online beauftragt werden. Wir bereiten alle Gründungsanträge für Sie vor. Unser SLP Gründungspaket enthält bereits die vorgeschriebene Adresse (in Glasgow) für das erste Jahr.
Alle Gründungspakete enthalten:
Die Gründung einer schottischen Partnership dauert etwa 10-15 Werktage, je nach Arbeitsauslastung des schottischen Handelsregisters. Eine reine online Gründung ist nicht möglich, da alle involvierten Partner den Gründungsantrag unterschreiben und im Original zurück senden müssen.
Eine der ältesten Firmenformen in Großbritannien
Die Gründung der laufende Betrieb einer Schottischen Limited Partnership wird durch
die ältesten britischen Firmengesetzgebungen, den Partnership Act aus dem Jahr 1890 und den Limited Partnership Act des Jahres 1907 geregelt. Schottland ging immer einen eigenen Weg, so auch bei den Limited Partnerships. Das Schottische Parlament bestand darauf, SLP's eine eigene Rechtspersönlichkeit zuzugestehen (Gesellschaftsform "Sui generis").
Eigene Rechtspersönlichkeit
Der Begriff eigene Rechtspersönlichkeit bedeutet, daß eine SLP -wie z.B. eine
englische Limited- Vermögen im Namen der Firma besitzen, Darlehensverpflichtungen eingehen und vor Gerichten klagen bzw. verklagt werden kann.
In England & Wales gegründetet Partnerships erfüllen diese Grundvoraussetzung nicht
Gründungsvoraussetzungen für SLP's
Benötigt werden mindestens 2 Partner. Die Partner können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein und müssen nicht zwangsläufig in Schottland bzw. Großbritannien ansässig sein. |
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Vorschrieben ist ein Principal Place of Business - eine Registrierungsadresse, welche zwingend in Schottland gelegen sein muß. |
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Ein General Partner, welcher mit der Geschäftsführung betraut ist und für alle Verbindlichkeiten der SLP mit dem vollen Privat- bzw. Firmenvermögen haftet. |
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Mindestens 1, max. 20 Limited Partner. Diese haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage und sollten nicht in die Geschäftsführung involviert sein. |
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Eine Mindesteinlage der Partner ist nicht vorgeschrieben. Einlagen können in Form von Geld, Sachwerten oder Dienstleistungen erbracht werden. |
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Obgleich gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird üblicherweise ein Partnership Agreement (Gesellschaftsvertrag) schriftlich fixiert. |
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Schutz vor persönlicher Haftung
Die Haftung der Limited Partners ist auf deren Einlage in die schottische Limited Partnership begrenzt. Dies gilt jedoch nur dann,
wenn die Limited Partner nicht zugleich die Geschäfte führen. Die Geschäftsführung obliegt dem General Partner, welcher mit seinem gesamten Vermögen haftet.
Auf dem ersten Blick mag diese Konstellation unvorteilhaft im Vergleich zu einer Limited erscheinen, bei nähere Betrachtung ergeben sich jedoch einige Gestaltungsmöglichkeiten zur Haftungsbeschränkung:
So könnte man z.B. die SLP dahingehend gestalten, daß als General Partner eine Gesellschaft mit relativ wenig Stammkapital (z.B. eine
Delaware LLC oder
Offshore Firma) eingesetzt wird.
Richtig strukturiert, kann auf diese Weise vollumfänglicher Haftungsschutz realisiert werden.
Vereinfachte Firmenverwaltung
Im Unterschied zur Limited oder einer Limited Liability Partnership ist die schottische Limited Partnership von der Pflicht einmal jährlich eine Bilanz und einen Annual Return abzugeben befreit (Ausnahme: SLP's, welche Finanzvehikel für Banken, Venture Capital Firmen oder Investmentfonds sind). |
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Sofern die Gesellschaftsstruktur in den Folgejahren unverändert bleibt, entstehen für den laufenden Betrieb einer SLP - außer den Jahresgebühren für die schottische Principal Place of Business Adresse- keinerlei Kosten. |
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Keine Körperschaftssteuer**
Steuerlich wird die schottische Limited Partnership als Durchreichungsgesellschaft bzw. fiskalisch transparente Gesellschaftsform (ähnlich der Delaware LLC) betrachtet. |
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Sofern die schottische LP nicht in Großbritannien tätig ist und alle Partner im Ausland ansässig sind, fällt in Großbritanien keine Körperschaftssteuer an.
Ist einer der Partner in Großbritannien ansässig (z.B. eine englische Limited als General Parter) müssen die Gewinne aus der Partnership in die GB Steuererklärung des Partners einfließen. |
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Anonyme Firmengründung
Die Partner einer schottischen LP werden zwar auf dem Gründungsformular benannt, dieses Dokument wird jedoch
nicht auf der Website des Handelsregisters veröffentlicht.
Da juristische Personen als Partner zulässig sind,
können die Eigner der SLP durch Zwischenschaltung weiterer (Offshore oder Delaware) Firmen vollständig anonym bleiben. Die SLP bietet so ein hohes Maß an Vermögensschutz.
Gründungunterlagen Schottische Limited Partnership
Certificate of Registration (Handelsregisterauszug) |
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Partnership Agreement als editierbares Word Dokument |
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* Alle Preise verstehen sich zuzüglich MWST. Gründungs- und Domizilierungsdienste werden durch entsprechend lizensierte Personen erbracht. ** Keine Steuerberatung durch Futuramax.